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Ein Volksschriftsteller und Antisemit in Freiburg
Alban Isidor Stolz wurde am 3. Februar 1808 in Bühl (Baden) geboren und verstarb am 16. Oktober 1883 in Freiburg im Breisgau. Er war ein deutscher katholischer Theologe, Volksschriftsteller und Erziehungswissenschaftler.

Das nach Alban Stolz benannte katholisches Studentenwohnheim in Freiburg-Littenweiler wurde 2017 wegen Stolz’ antisemitischer Äußerungen umbenannt und Alban von Mainz gewidmet.

Die Stadt Freiburg unterstützt das Erzbischöfliche Ordinariat, das Alban-Stolz-Denkmal vor der Konviktskirche in der Herrenstraße zu entfernen, die Untere Denkmalschutzbehörde muss sich aber an das vorgegebene Verfahren halten

Durch die Diskussionen der aktuellen Denkmalstürze ist auch das Alban-Stolz-Denkmal in der Herrenstraße derzeit in der Diskussion. Die Stadt unterstützt das Erzbischöfliche Ordinariat, das Alban-Stolz-Denkmal vor der Konviktskirche in der Herrenstraße zu entfernen, ist aber nicht frei in der Entscheidung, da sich die untere Denkmalschutzbehörde an das vorgegebene Verfahren halten muss.

Auch die Alban-Stolz-Straße wird in diesem Zusammenhang immer wieder genannt. Die Stadtverhaltung weist eindrücklich darauf hin, dass sie sich dafür vehement eingesetzt hat, die Alban-Stolz-Straße umzubenennen.

Zu der Diskussion um die Entfernung des Alban-StolzDenkmals in der Herrenstraße erläutert Erster Bürgermeister Ulrich von Kirchbach: „Nach dem Vorlauf zur Umbenennung der Alban-Stolz-Straße ist es nur schwer erträglich zu akzeptieren, dass das Denkmal in der Herrenstraße stehen bleiben soll. Dies auch und insbesondere vor dem Hintergrund, dass aktuell in den verschiedensten Ländern diskutiert wird, ob die Denkmäler von Personen Bestand haben sollen, die politisch im Hinblick auf Rassismus und/oder Antisemitismus sehr kritisch zu bewerten sind. Die Stadt wird deshalb auf das Landesamt für Denkmalpflege und gegebenenfalls die Obere Denkmalschutzbehörde zugehen, um das Erzbischöfliche Bauamt in seinem Antrag zu unterstützen.“

Und Baubürgermeister Martin Haag: "Es ist bedauerlich, dass die Stadt hier im Rahmen der Vollzugsverwaltung keinen Spielraum hat.“ Auch er sieht den Fortbestand des Denkmals kritisch.

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wird die Untere Denkmalschutzbehörde mit dem Landesamt in die Diskussion gehen, um dem Widerspruch abzuhelfen, damit das Denkmal versetzt werden kann. Sofern sich hier kein einvernehmliches Ergebnis erzielen lässt, wird die Stadt die Sache zum Dissensfall erklären, sind sich Erster Bürgermeister von Kirchbach und Baubürgermeister Haag einig. Eine rein denkmalschutzrechtliche Betrachtung ist zur Beurteilung des Antrags der Erzdiözese nicht zielführend.
 
Eintrag vom: 26.06.2020  




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