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Überbrückungshilfe für Studierende in akuter Notlage
Jetzt den Antrag für Januar stellen!

Auch im Jahr 2021 können Studierende, die aufgrund der Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, einen Online-Antrag auf Überbrückungshilfe des Bundes stellen. Jetzt können betroffene Studierende einen Antrag für Januar 2021 stellen. Für jeden weiteren Monat muss dann ein Folgeantrag gestellt werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Studierende, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, bis März 2021 mit finanziellen Zuschüssen. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Bedingungen für den Erhalt einer Unterstützung wurden vom BMBF vorgegeben und gelten einheitlich für die gesamte Bundesrepublik. Die Studierendenwerke sind mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt. Die Entscheidungen über die Anträge orientieren sich ausschließlich an den vorgegebenen Kriterien.

Weitere Informationen und Online-Antrag:
www.swfr.de/geld/corona-nothilfe

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de
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Eintrag vom: 13.01.2021  




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