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Überbrückungshilfe für Studierende in akuter Notlage
Jetzt den Antrag für Februar stellen!

Auch im Jahr 2021 können Studierende, die aufgrund der Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, einen Online-Antrag auf Überbrückungshilfe des Bundes stellen. Studierende, die bereits im Januar einen Antrag gestellt haben, können jetzt einen Folgeantrag für Februar 2021 stellen. Wer noch keine Überbrückungshilfe beantragt hat, kann einen Erstantrag einreichen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die betreffenden Studierenden bis März 2021 mit finanziellen Zuschüssen. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Bedingungen für den Erhalt einer Unterstützung wurden vom BMBF vorgegeben und gelten einheitlich für die gesamte Bundesrepublik. Die Studierendenwerke sind mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt. Die Entscheidungen über die Anträge orientieren sich ausschließlich an den vorgegebenen Kriterien.

Weitere Informationen und Online-Antrag:
www.swfr.de/geld/corona-nothilfe

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de
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Eintrag vom: 02.02.2021  




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