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Überbrückungshilfe für Studierende in akuter Notlage
Bisher wurden fast 182 Milliarden Euro an über 100.000 Studierende ausbezahlt

Bis Ende September 2021 können Studierende noch einmal einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen, wenn sie aufgrund der Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Studierende, die bereits im August einen Antrag gestellt haben, können jetzt einen Folgeantrag für September 2021 stellen. Wer noch keine Überbrückungshilfe beantragt hat, kann einen Erstantrag einreichen.

Bisher konnte mit den Zuschüssen aus der Überbrückungshilfe mehr als 100.000 Studierenden geholfen werden, vielen von ihnen über mehrere Monate hinweg. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingerichtete Zuschuss-Programm hat dazu beigetragen, dass Studierende auch während der Corona-Pandemie ihr Studium erfolgreich fortsetzen konnten.

Das BMBF unterstützt Studierende, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, mit finanziellen Zuschüssen. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.

In der Zwischenzeit hat sich der studentische Arbeitsmarkt erholt, wodurch weniger Studierende einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Mit Beginn des Wintersemesters 2021/22 läuft die Überbrückungshilfe somit planmäßig aus. Sollte sich die Lage der Studierenden wider Erwarten noch einmal deutlich verschlechtern, wird das Ministerium gemeinsam mit dem Deutschen Studierendenwerk (DSW) entsprechend reagieren. Außerdem ist geplant, auch mittelfristig einen Notfallmechanismus als Vorsorgeinstrument im BAföG zu verankern.

Weitere Informationen und Online-Antrag:
www.swfr.de/geld/corona-nothilfe

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de
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Eintrag vom: 31.08.2021  




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