Ich habe eh keinen Anspruch – das denken viele Studierende über Bafög. Das ist aber oft ein Irrtum. Denn die letzte Gesetzesreform senkte die Hürden an Bafög zu kommen. Deshalb sollten sie genauso wie Azubis und Schüler unbedingt prüfen, ob ihnen eine Förderung zusteht. Dazu rät die Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.
2020 gab es durchschnittlich 556 Euro pro Person und Monat. Wer das Angebot vom Staat nicht wahrnimmt, verschenkt also viel Geld, denn oft muss nicht einmal die Hälfte zurückgezahlt werden. Bei der letzten Bafög- Reform wurden die Freibeträge für das Einkommen der Eltern stufenweise erhöht. Seit August können Eltern noch mal 6 Prozent mehr verdienen. Das heißt: Ein Kind verheirateter Eltern ohne Geschwister kann volles Bafög bekommen, wenn die Eltern rund 35.000 brutto im Jahr verdienen. Maximal bekommen Studierende aktuell 861 Euro im Monat.
Für die Berechnung zählen viele Kriterien. Der Online-Rechner des Studentenwerks Göttingen hilft, die Höhe des Anspruchs zu überschlagen und der Antragsassistent des Bundes, und der Länder, bafoeg-digital.de, erspart das analoge Ausfüllen komplizierter Formblätter.
Wird der Bafög-Antrag abgelehnt, gibt es als Alternativen Stipendien oder Studienkredite. Auch darüber berichtet Finanztest in seiner Oktober-Ausgabe.
Der Report Bafög erscheint in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online www.test.de/bafoeg abrufbar. |