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Doch eine Erhöhung der BAföG-Leistungen
Regierung stärkt Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit

Berlin, Stand 6. Juni 2024 - Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) begrüßt die geplanten Verbesserungen im Rahmen der 29. BAföG-Novelle, die eine Erhöhung der Bedarfssätze um 5 Prozent und der Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 Euro vorsehen. Zudem sollen die Elternfreibeträge um 5,25 Prozent steigen, und die Erhöhung des Darlehensanteils werde zurückgenommen.
Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks (DSW), erklärt: „Dass nun auch auf Druck des Parlaments nachgebessert wird beim BAföG, insbesondere bei den Bedarfssätzen und der Wohnpauschale, ist ein wichtiges politisches Signal,“ und betont gleichzeitig:
„diese Anpassungen seien zwar positiv, genügen aber nicht, um das BAföG ausreichend zu stärken.“

Berlin, Stand 19. Juni 2024 - Die Bundesregierung hat jetzt eine entscheidende Maßnahme zur Unterstützung von Studierenden in Deutschland angekündigt:
eine signifikante Erhöhung der BAföG-Leistungen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die finanzielle Belastung von Studierenden zu verringern und ihnen den Zugang zu hochwertiger Bildung zu erleichtern.
Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger betonte in ihrer Pressekonferenz die Bedeutung der Anpassung: "Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Mit der Erhöhung des BAföG setzen wir ein klares Zeichen für mehr Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit im Bildungssystem."

Die Erhöhung umfasst mehrere wichtige Aspekte:

Anhebung der Bedarfssätze: Die monatlichen BAföG-Sätze werden um 5 Prozent erhöht. Dies bedeutet, dass Studierende künftig bis zu 861 Euro monatlich erhalten können, anstatt bisher maximal 781 Euro.
Erhöhung der Elternfreibeträge: Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern werden um 5,25 Prozent angehoben.
Dadurch können mehr Studierende BAföG in Anspruch nehmen, deren Eltern bisher knapp über den Einkommensgrenzen lagen.
Wohnzuschläge: Die Zuschläge für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, werden ebenfalls angepasst. Die Hochschulregion Freiburg betreffend wird der Wohnzuschlag von 360 auf 380 Euro pro Monat erhöht, um den gestiegenen Mietpreisen gerecht zu werden.

Die BAföG-Reform wird ab dem Wintersemester 2024/2025 in Kraft treten. Studierende, die bereits BAföG beziehen, werden automatisch von der Erhöhung profitieren.
Neue Anträge können ab sofort gestellt werden.

Die Bundesregierung ruft alle berechtigten Studierenden dazu auf, ihre Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.
Weitere Informationen und Unterstützung sind auf der offiziellen BAföG-Website und bei den Studierendenwerken erhältlich.
 
Eintrag vom: 28.06.2024  




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