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Humanität verteidigen statt völkischen Fanatismus glorifizieren
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Am 27. Januar 2017 wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Anlass ist der 72. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Dazu erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

"Brutale Vernichtung und unermessliches Leid – Die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus macht deutlich, wohin brutaler Rassenwahn, völkischer Fanatismus und unmenschliche Einteilungen von wertem und unwertem Leben führen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gedenkt der Millionen an Opfern des Nationalsozialismus. Aufgrund von demagogischen Beschwörungen von „Volksfeinden“ und „Volksverrätern“ wurde ihr Leben rücksichtslos vernichtet.

Die Erinnerung an diese Katastrophe ist schmerzvoll. Denn sie erinnert uns, zu welchen grausamen menschenverachtenden Taten Menschen fähig sind, sie erinnert uns daran, wohin Fantasien von homogenen Staaten und Gesellschaften in letzter Konsequenz führen: Zu der Auslöschung von Individualität, Freiheit, Demokratie und Menschenrechten.

Darum muss „völkisch“ weiterhin negativ besetzt bleiben, darum kann es keine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad geben und darum ist eine Glorifizierung deutscher Geschichte unerträglich. Parteien und Gruppierungen der neuen Rechten dämonisieren und attackieren alle Menschen, die ihrem engstirnigen Weltbild widersprechen, und wollen sie notfalls auch mit Gewalt an den gesellschaftlichen Rand drängen. Die neue Rechte wächst und wird militanter.

Eine offene und demokratische Gesellschaft muss in diesen Zeiten Humanität und Rechtstaatlichkeit verteidigen. Wer die Grundrechte auch nur einer Gruppe in der Gesellschaft angreift, der greift uns alle an.

Der LSVD und die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas laden zu einer Gedenkfeier am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin-Tiergarten ein. Die Veranstaltung beginnt am 27. Januar um 16.00 Uhr. Zahlreiche Abgeordnete von CDU, SPD, Linken, Grünen und FDP des Berliner Abgeordnetenhauses und des Brandenburger Landtages sowie des Deutschen Bundestages haben Ihr Kommen angekündigt:

Hintergrund
Im nationalsozialistischen Deutschland fand eine Homosexuellenverfolgung ohne gleichen in der Geschichte statt. Die Nationalsozialisten hielten Homosexualität für eine „widernatürliche Veranlagung“, für eine den so genannten „Volkskörper“ schädigende „Seuche“, die „auszurotten“ sei. Lebenswelten von Schwulen und Lesben wurden zerschlagen, schwule und lesbische Lokale, Vereine, Verlage sowie Zeitschriften verboten. Zehntausende schwuler Männer wurden nach § 175 Reichstrafgesetzbuch wegen „Unzucht“ zu Gefängnis oder Zuchthaus verurteilt, mehrere tausend Schwule wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. Die meisten überlebten die Lager nicht. Sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Frauen standen zwar nicht unter Strafe, weibliche Homosexualität war jedoch ebenfalls gesellschaftlich geächtet, widersprach dem „gesunden Volksempfinden“. Auch lesbische Frauen litten im „Dritten Reich“, konnten nicht offen und frei leben.

Die Verfolgung von Homosexuellen wurde auch nach 1945 in Deutschland bruchlos fortgesetzt. In der Bundesrepublik wurde bis 1969 die nationalsozialistische Fassung der Paragrafen 175, 175a weiter angewandt und zerstörte das Leben unzähliger Menschen. Allein über 50.000 Männer wurden wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. Sie kamen ins Gefängnis, sie verloren ihren Beruf – ihre gesamte bürgerliche Existenz wurde zerstört. Gegenwärtig wird die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer dieser menschenrechtswidrigen Strafverfolgung endlich auf den Weg gebracht. Diese Urteile aufzuheben und wenigstens die Würde dieser Menschen wiederzuherstellen – das ist die Bundesrepublik ihnen schuldig."
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Eintrag vom: 27.01.2017  




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